Elektrosmog
Spätestens seit den Diskussionen um erhöhte Leukämieraten unter Hochspannungsleitungen,
Gehirnschädigungen durch Handys, Gesundheitsschäden durch Mikrowellen oder Schlafstörungen durch
elektromagnetische Felder ist der Begriff Elektrosmog nicht nur seitens der Betroffenen und der
Verursacher, sondern auch in Regierungskreisen und Sachverständigen-Gremien im Brennpunkt.
Anlagen die unter den Geltungsbereich der 26. BImSchV fallen, sind im Bereich Niederfrequenzanlagen z.B. Anlagen mit Betriebsfrequenzen von 16,667 Hz und 50 Hz wie Freileitungen, Erdkabel, Bahnstromleitungen, Umspannanlagen und Schaltfelder. Im Bereich Hochfrequenzanlagen sind dies z.B. ortsfeste Sendefunkanlagen im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz mit einer Sendeleistung größer gleich 10 W. Erfassung:Elektrosmog wird bei Niederfrequenzanlagen im Wesentlichen messtechnisch durch ein- oder dreidimensionale magnetische Flussdichtemessungen und elektrische Feldstärkemessungen erfasst oder bei bekannten Störgrößen durch geeignete Berechnungsverfahren ermittelt. Bei Hochfrequenzanlagen wird durch geeignete Antennen und Messempfänger oder Spektrumanalysatoren die elektrische und magnetische Feldstärke gemessen oder ebenfalls bei bekannten Sendeleistungen und Ausbreitungsbedingungen berechnet. Unsere Dienstleistungen im Bereich Elektrosmog:
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