Lichtimmission

Als Lichtimmission kann man die stöhrende Beeinflussung durch das ausgestrahlte Licht künstlicher Lichtquellen bezeichnen. Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Lichtimmissionen als Umwelteinwirkung können sich für die Betroffenen auf zwei Arten bemerkbar machen. Zum einen kann der Wohnbereich, bsonders das Schlafzimmer, aber auch Wohnzimmer, Terasse oder Balkon aufgehellt werden. Zum anderen kann eine weit entfernte Lichtquelle mit hoher Leuchtdichte störend auf Anwohner wirken, obwohl diese Lichtquelle keine nennenswerten Aufhellungen im Wohnbereich erzeugt. Die Aufhellung wird lichttechnisch durch die Beleuchtungsstärke beschrieben. Bei der Blendung hingegen sind Leuchtedichte der Lichtquelle und des Umfeldes, sowie der Raumwinkel der Lichtquelle, jeweils vom Betroffenen aus gesehen, maßgebend.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lichtimmission:
  • Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen
  • Prognose von Lichtimmissionen