Baustellen- und Baulärm

Bauarbeiten sind oft mit Lärmentwicklung verbunden. Anwohner fühlen sich dadurch belästigt und gestört. Zulässige Immissionsrichtwerte für gewerbliche Bauarbeiten sind in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen -" festgelegt. Werktags ist Baulärm grundsätzlich zulässig, sofern die Richtwerte eingehalten werden.

Oft sind Baumaschinen trotz moderner Technik so laut, dass es schwierig ist, die Immissionsrichtwerte einzuhalten. Ein möglicher Ausweg ist dann die Reduzierung der täglichen Betriebszeit, was aber zur Verlängerung des Baustellenbetriebes führen kann oder andere Lärmminderungs-Maßnahmen zur Folge hat. Handelt es sich um eine Baustelle, auf der es nur an einigen wenigen Tagen sehr laut zugeht, bleibt häufig nichts anderes übrig als dies hinzunehmen, zumindest wenn die in Betracht kommenden technischen Lärmschutzmaßnahmen ausgeschöpft sind oder die Arbeiten im Rahmen des öffentlichen Interesses sind.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Baulärm:

  • Beratung von Architekten, Planern und Bauherren zur Berücksichtigung des Schallschutzes in allen Planungs- und Bauphasen
  • Messung des Baulärms
  • Prognose des zukünftigen Baulärms