Lärmsanierung

Für den Schallschutz lärmbetroffener Anlieger an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche Regelung. Daher hat die Bundesregierung im Jahr 1998 ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrslärmbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet.

Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver und passiver Lärmsanierungsmaßnahmen. Aktive Lärmsanierungsmaßnahmen bewirken z.B. durch den Bau von Schallschutzwänden eine Lärmminderung direkt an der Lärmquelle. Demgegenüber reduzieren passive Lärmsanierungsmaßnahmen (u.a. durch den Einbau von Schallschutzfenstern) die Lärmbelastung am Immissionsort.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist der Entwurf der "Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene". In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Bearbeitung im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms möglich. Zur Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen werden vom BMVBS Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

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