Lärmvorsorge

Die Ermittlung der aus dem Straßen- und Schienenverkehr sowie sonstigen Verkehrsanlagen resultierenden Lßrmbelastungen sind heute weitgehend gesetzlich geregelt.

Fanden in früheren Jahren noch häufig Messungen ihren Einsatz, so stellen diese mittlerweile eher den Ausnahmefall dar. Die Ermittlung der zu beurteilenden Lärmimmissionen erfolgt heute rechnerisch auf der Grundlage von komplexen Ausbreitungsmodellen, deren Einsatz durch die moderne Daten- verarbeitung erst ermöglicht wurde.

Damit können nicht nur die Auswirkungen geplanter Anlagen und Verkehrswege prognostiziert werden, sondern auch die bei Messungen oftmals unerwünschten Einflüsse von Störungen und Zufälligkeiten vermieden werden. Berechnungen liefern somit eine statistisch signifikante und sichere Analyse einer derzeitigen oder Prognose einer künftigen Situation.

Rechnerische Ausbreitungsmodelle zur Ermittlung von Lärmbelastungen finden Einsatz bei:
  • dem Neubau oder der wesentlichen �nderung von Verkehrswegen im Zuge von Genehmigungs- verfahren
  • der Ausweisung neuer Flächennutzungen in der Bauleitplanung z.B. im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen
  • der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen oder vorteilsgerechten Umlage der Kosten von Schall- schutzmaßnahmen im Rahmen der Erschließung von Baugebieten
  • der vorteilsgerechten Umlage der Kosten von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Erschlie�ung von Baugebieten

Die Beurteilung der Auswirkungen von Verkehrslärm erfolgt für den Neubau oder die wesentliche �nderung von Straßen und Schienenwegen anhand gesetzlich festgelegter Grenzwerte, für Fluglärm anhand der Festlegungen von sogenannten Lärmschutzzonen und für die Ausweisung neuer Flächennutzungen in der Bauleitplanung anhand von Orientierungswerten der einschlägigen Regelwerke von DIN und VDI.

Grundsätzlich wird nach der Zielsetzung einer schalltechnischen Untersuchung unterschieden:
  • Ermittlung und Beurteilung der umweltrelevanten Auswirkungen z.B. im Zuge von Umwelt- verträglichkeitsstudien oder
  • Ermittlung und Beurteilung des rechtlichen Anspruches auf Lärmschutz gegenüber dem Bau- lastträger der Maßnahme
Im ersten Fall wird die Gesamtlärmsituation sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen ermittelt und z. B. in Lärmdifferenzkarten gegenüber gestellt.
Im zweiten Fall wird lediglich die Lärmsituation aus der geplanten Maßnahme für sich alleine betrachtet.